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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Für Foto/Videografie weiter unten im Text)

 

1. Vertragspartner

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vereinbarungen im Rahmen der DJ-Tätigkeit und sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen:

Jean-Jacques Junghans

Veranstaltungstechnik 

Mobile DJ & Videograf

(nachfolgend DJ Vandercat genannt)

 

und seinem Vertragspartner

(nachfolgend Auftraggeber).

 

2. Vertrag bzw. Angebote und Webseiten-Paketpreise

 

Angebote von DJ Vandercat an den Auftraggeber sind stets kostenfrei und unverbindlich.

 

Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen DJ Vandercat und seinem Auftraggeber entsteht erst, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich angenommen hat und DJ Vandercat die Annahme des Angebots vom Auftraggeber diesem schriftlich bestätigt hat. (Die Schriftform ist möglich per Post, Fax, Email oder mobile Dienste)

 

Mündliche Absprachen sind nicht gültig, wenn diese nicht in schriftlicher Form in das Angebot mit aufgenommen wurden.

 

Die auf der Webseite von www.djvandercat.de angegebenen Paketpreise sind beispielhaft zu sehen und nicht verbindlicher Natur.

 

Die getroffenen Vereinbarungen in den Verträgen unterliegen grundsätzlich dem Stillschweigen beider Partner.

 

3a. Rücktritt vom Vertrag/Buchung seitens des Auftraggebers

Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:


ab 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage

Bei höherer Gewalt werden dem Auftraggeber durch Dj Vandercat keine Ausfallkosten/Stornokosten in Rechnung gestellt. 

3b. Rücktritt vom Vertrag seitens DJ Vandercat.

Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhersehbare Ereignisse sind höhere Gewalt und entbinden DJ Vandercat von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

 

Dj Vandercat kann den Vertrag mit dem Auftraggeber in Fällen von Unfall, Tod oder anderer schwerwiegender Gründe

kündigen. In diesen Fällen erfolgt kein Dj-Ersatz.

 

Grundsätzlich stellt Dj Vandercat seinem Auftraggeber bei Krankheit oder anderer Hindernisse, außer den oben genannten Hinderungsgründen, einen Ersatz-Dj, ohne dass dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen.

 

4. Widerruf

 

Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Angebotes gegenüber DJ Vandercat schriftlich widerrufen.

 

5. Zahlungsmodalitäten

 

Zahlungen sind vom Auftraggeber grundsätzlich vor Ort und vor Beginn der Veranstaltung in bar oder per Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto von DJ Vandercat zu entrichten.

Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto hier: 3 Werktage vor dem beginn der Veranstaltung

Jede Verlängerungsstunde, die über die gebuchte Spielzeit hinaus geht, kostet pauschal 85,- Euro und ist in bar vor Ort zu entrichten. Jede Technikstunde wird mit 42,- € pro Stunde berechnet.

 

Sollte der Auftraggeber vor Ort und vor Beginn der Veranstaltung nicht zahlungsfähig sein,

ist Dj Vandercat berechtigt, das Programm sofort abzubrechen bzw. gar nicht erst zu beginnen.

 

Ausnahmen hiervon sind, wenn Sie getroffen wurden, ein Bestandteil des Angebots, welches der Auftraggeber vorab schriftlich angenommen hat und in diesem Angebot auch entsprechend schriftlich beschrieben. 

Sind Zahlungen per Rechnung bzw. per Überweisung vereinbart worden, sind diese Zahlungen innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung auf das Geschäftskonto von Dj Vandercat zu tätigen, da ansonsten automatisch Verzug eintritt.

 

Kontoverbindung:

 

Jean-Jacques Junghans

Veranstaltungstechnik

Mobile DJ & Videograf

IBAN: DE32 5509 1200 0068 3184 08

BIC: GENODE61AZY

Verwendungszweck: "Ihre Kundennummer"

6. Leistungen

 

Dj Vandercat erbringt die Leistung wie im Angebot beschrieben wurde.

 

Ergänzend hierzu:
 

An- und Abfahrtswege müssen frei zugänglich und ebenerdig sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Dj Vandercat vom Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, da aufgrund erhöhtem Aufwand seitens Dj Vandercat dem Auftraggeber Mehrkosten entstehen können. Dies gilt es vorab abzuklären.

 

Der Auftraggeber sorgt für einen abgesicherten Zugang zum Stromnetz für die Technik von Dj Vandercat.

Wenn nicht anders vereinbart, ist mindestens eine Standard-Schuko-Steckdose mit Schutzleiter (FI) und mindestens 2.500 Watt anliegender Leistung vorzusehen.

 

Ein Betrieb über Notstromgeneratoren muss vorab schriftlich Dj Vandercat mitgeteilt werden.

Ein Betrieb an Notstromgeneratoren ist mit unter Problem behaftet und kann zu Schäden an Technik oder Mensch führen,wenn nicht richtig ausgeführt.

 

Dj Vandercat kann den Anschluss seiner Technik an Notstromaggregate, ohne dass eine vorherige Absprache oder schriftliche Fixierung im Angebot zusammen mit dem Auftraggeber vorgenommen wurde, ablehnen.

 

Der Auftraggeber hat für Dj Vandercat bzw. den Aufbau der benötigten Technik zur Durchführung des Auftrags einen geeigneten, ebenerdigen und festen, sowie überdachten Untergrund vorzuhalten.

 

DJ Vandercat benötigt zum Aufbau des DJ Pults einen freien Raum von mindestens zwei Metern in der Breite sowie einer Tiefe von einem Meter. 

Außerdem zwei weitere Stellflächen von je 70 cm x 70 cm für das zu stellende Lautsprecher-System und einen Stellplatz für das Licht-Stativ von 80cm x 80cm. In der Regel findet das Licht-Stativ in einer leeren Ecke eines Raumes einen geeigneten Platz.

 

Aus Gründen des Unfallschutzes bzw. der Standsicherheit der Stative bzw. Technik, sind diese Mindestmaße nicht zu unterschreiten.

Für größere Veranstaltungen, bei denen mehr Technik und Platz notwendig ist, ist eine detailliertere Absprache erforderlich.

Sollte dies vor Ort nicht gegeben bzw. der Fall sein und vor Ort auch keine Ersatzmöglichkeit bzw. andere Stellmöglichkeit gefunden werden, so kann Dj Vandercat den Aufbau versagen und für den dadurch entgangenen Auftrag Stornierungskosten in Höhe von 80% des vereinbarten Entgelts dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

 

Wenn nicht anders vereinbart, baut Dj Vandercat seine Technik rechtzeitig vor dem Eintreffen der Gäste seines Auftraggeber auf.

Wenn ein Aufbau während der Veranstaltung erfolgen soll, so ist vom Auftraggeber hinzunehmen, dass der Auf- sowie Abbau Lärm bzw. laute Geräusche verursacht.

 

Beginn und Ende der Veranstaltung und damit der Beginn und das Ende des Pauschalpaketes ist der Zeitpunkt, der im Angebot als solcher festgehalten wurde.

Beispiel:

"Unsere Hochzeit beginnt mit Hintergrundmusik um 16 Uhr und das Ende der Feier ist geplant um 02:00 Uhr am Folgetag. "

Beginn des Pauschalpaketes wäre dann um 16 Uhr und das Ende dann um 02:00 Uhr am Folgetag.

Die Musikuntermalung / Hintergrundbeschallung (z.B. beim Gang ans Buffet, Spiele oder sonstiges) gilt nicht als Unterbrechungdes Pauschalpaketes oder der gebuchten Pauschale.

Ab Beginn des Pauschalpaketes läuft dieses ohne Unterbrechung bis zum Ende der gebuchten Zeit.

Jede Verlängerungsstunde nach dem geplanten Zeitraum kostet 85,- Euro

 

Auf- und Abbauzeiten sind im Angebotspreis inklusive, soweit sie direkt vor- bzw. nach der Veranstaltung erfolgen können und zählen nicht zur eigentlichen Dj-Tätigkeit im Sinne der Darbietung von Musik.

 

Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musik-Beschallung zu vereinbaren.

Persönliches Vorgespräch (Fahrtkosten)

 

Im Angebotspreis ist ein persönliches Vorgespräch bis zu einer Fahrtstrecke von 25 Kilometern ab 55278 Dalheim inklusive.

Bei einer Fahrtstrecke, die weiter als 25 Kilometern ab 55278 Dalheim entfernt liegt, fällt für jeden weiteren Kilometer eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 70 Cent an. Die Fahrtkostenpauschale wird gerechnet ab dem Abfahrtsort in

Plz: 55278 Dalheim.

Fahrtkosten (Außer persönliches Vorgespräch)

Für Fahrtkosten berechnet DJ Vandercat pauschal 80 Cent pro Kilometer. In den Paketangeboten von DJ Vandercat sind bereits Fahrtkosten bis 50 KM  inklusive.

Mehraufwandspauschale

Gegebenenfalls kann DJ Vandercat eine Mehraufwandspauschale im Angebot mit aufführen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn vor Ort der Aufbau der Veranstaltungstechnik aufgrund der Örtlichen Gegebenheiten erschwert wird. (Treppen, fehlende Zufahrt, weite Laufwege). Eine Mehraufwandspauschale kann auch dann gegeben sein, wenn für die geplante Veranstaltung eine Arbeitszeit erforderlich wird, die mit Fahrtzeiten, Lade/Rüstzeiten, Musikspielzeit etc. über ein gewisses Maß hinaus geht. In solchen Fällen ist oft eine weitere Hilfskraft erforderlich oder aber auch Hotel/Übernachtungskosten. 

Verpflegung

Für DJ Vandercat und dessen Hilfpersonal sind für den Zeitraum der Veranstaltung jeweils eine Warme Mahlzeit sowie alkoholfreie Getränke zu verfügung zu stellen.

Hinweis: In der Regel bieten Gastronomen hierfür spezielle Dienstleistertarife an, die erheblich günstiger sind. 

7. Haftung bei Ausfällen von Technik seitens Dj Vandercat oder vorgehaltener Technik seitens des Auftraggebers

 

Dj Vandercat haftet nicht für Defekte, Ausfällen von technischem Gerät oder herabfallender Technik, die für den Zeitraum der Veranstaltung durch den Auftraggeber vorgehalten wird.

Dies gilt insbesondere auch für feste Installationen. Die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.

 

Sollten einzelne Geräte von DJ Vandercat während des Zeitraumes der Veranstaltung ausfallen, so verringert sich hierdurch nicht die Leistung oder das vereinbarte Entgelt. In der Regel sind Ersatzleuchtmittel für Scheinwerfer immer vorgesehen und können vor Ort gewechselt werden.

Bei einem kompletten Ausfall der Anlage von DJ Vandercat, dessen Ursache nicht durch das Verschulden des Auftraggeber oder eines Gastes zustande gekommen ist und Reparaturversuche vor Ort durch den DJ fehlschlagen, haftet Dj Vandercat höchstens bis zu dem Gesamtpreis, der im Angebot für die Veranstaltung vereinbart wurde.

Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggeber an Dj Vandercat sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

 

8. Haftung bei Feueralarm durch Fehlauslösung von Rauchmeldern oder Brandmeldeanlagen, Notausgänge

 

Der Auftraggeber muss Dj Vandercat in Kenntnis darüber setzen, wenn vor Ort der Einsatz einer Nebelmaschine zur Erzeugung von Nebel/Dunsteffekten nicht erlaubt ist, oder aber der Einsatz zu einer unbeabsichtigten Auslösung von Brandmeldeanlagen oder Rauchmeldern/Brandmeldern führen kann.

Wird dennoch ein Alarm ausgelöst, so haftet der Auftraggeber für den gesamten hieraus resultierenden Schaden.

Der Aufbau des mobilen DJ Pults und dessen Ausrüstung ist nicht auf ausgewiesenen Fluchtwegen oder vor Notausgängen gestattet. In solchen Fällen ist eine Ausweichmöglichkeit für den Aufbau der Technik seitens des Auftraggebers vorzusehen.

Ein Aufbau vor gekennzeichnet Notausgängen oder Rettungswegen wird seitens DJ Vandercat strikt verweigert.

 

9. Haftung bei Schäden/Diebstahl durch Gäste des Auftraggeber oder andere Personen.

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden an Material von Dj Vandercat zum Wiederbeschaffungswert, die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen. Wenn Material (Licht- und Tonanlage, sonstiges Equipment von DJ Vandercat) bereits im Vorfeld zu einer Veranstaltung aufgebaut wird, z.B. einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltung, so muss der Auftraggeber sicherstellen, das unbefugten der Zutritt zu den Räumen, in denen das Material von DJ Vandercat aufgebaut wurde, verwehrt bleibt. Es muss sichergestellt sein, das diese Räume sicher und fest verschlossen sind. Je nach Art der Veranstaltung, z.B. Open Air oder abgelegene Örtlichkeiten,  kann auch ein Sicherheitsdienst zur Bewachung des Materials von DJ Vandercat erforderlich sein. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden sowie Diebstähle an geliehenem, gemietetem bzw. vorab aufgebautem Material zum Wiederbeschaffungswert von DJ Vandercat. 

10. GEMA-Gebühren (Öffentliche Veranstaltungen)


Alle Lizenz-Gebühren für die GEMA und GVL werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

Der Auftraggeber hat sich selber über die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. 

( Bei privaten bzw. geschlossenen Veranstaltungen, sind in der Regel keine Gema-Gebühren abzuführen! )

 

11. Allgemeines


DJ Vandercat ist in seiner Programmgestaltung frei. Musikalische Wünsche seitens des Auftraggebers werden, soweit es geht, umgesetzt. Natürlich nimmt DJ Vandercat Musikwünsche entgegen und wird, soweit möglich, diese erfüllen.

Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.

12. Foto und Videoaufnahmen ( DJ -I- Vandercat )

Vorab!

Sollten Fotos und Videos seitens des Auftraggebers zu privaten Zwecken von Dj -I- Vandercat oder dessen Technik während der Veranstaltung gefertigt werden, so ist dies ohne das Einholen einer Einverständniserklärung von Dj -I- Vandercat möglich.

Sollen die Foto oder/und Videoaufnahmen im Nachgang veröffentlicht werden, so ist hier eine Erlaubnis von Dj -I- Vandercat während der Veranstaltung bzw. vor der Veröffentlichung einzuholen.

12.1. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen, Videografen bzw. DJ -I- Vandercat durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Videografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

12.2. Auftragsproduktionen 

1. Soweit der Fotograf/Videograf bzw. nachfolgend "DJ -I- Vandercat" genant, Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.

 

Festpreisangebote für Hochzeitsvideos/Highlitevideos sind für die im jeweiligen Angebot an den Kunden genannte Leistung/Buchungszeitraum verbindlich, sofern der jeweilige Auftrag durch den Kunden vertraglich fest gebucht wurde.

 

Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen/Videografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.

Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (auch Festpreisangebote), so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 

2. DJ -I- Vandercat ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Diese Positionen sind im Angebot für den Kunden ersichtlich.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch DJ -I- Vandercat ausgewählt.

4. Sind DJ -I- Vandercat innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

12.3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom DJ -I- Vandercat gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen bzw. DJ -I- Vandercat und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

12.4. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen bzw. DJ -I- Vandercat. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DJ -I- Vandercat und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

12.5. Haftung

1. DJ -I- Vandercat übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

12.6. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.

Bei Hochzeitsvideos/Highlitevideos ist das Honorar bzw. die Zahlung vom Auftraggeber grundsätzlich vor Beginn der Videografie in bar oder per Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto von DJ -I- Vandercat zu entrichten. 

(Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto ist hier: 3 Tage vor dem beginn des Auftrags bzw. Videodrehs)

Kontoverbindung:

 

Jean-Jacques Junghans

Veranstaltungstechnik

Mobile DJ & Videograph

IBAN: DE32 5509 1200 0068 3184 08

BIC: GENODE61AZY

Verwendungszweck: "Ihre Kundennummer"

Ausnahmen hiervon sind, wenn Sie getroffen wurden, ein Bestandteil des Angebots, welches der Auftraggeber vorab schriftlich angenommen hat und in diesem Angebot auch entsprechend schriftlich beschrieben wurde. 

Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. DJ -I- Vandercat ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

12.7. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von DJ -I- Vandercat.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. DJ -I- Vandercat haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt DJ -I- Vandercat auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

12.8. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen bzw. Dj -I- Vandercat erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

12.9 Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen bzw. DJ -I- Vandercat

13 Leistungen


Es gelten die gesetzlichen Auflagen und Vorschriften zur Erstellung der beauftragten Film- und Bildwerke.

Die gesetzlichen Auflagen können von uns angefordert werden.

 

Folgende gesetzlichen Auflagen bei Aufnahmen mittels UAV - Systemen sind vom Kunden im Vorfeld zu berücksichtigen

   Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme wie folgt:

  • außerhalb der Sichtweite

  • in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;

  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen

  • in Kontrollzonen von Flughäfen (sowie An- und Abflugbereiche von Flughäfen bis 5KM und 1Km seitlichem Abstand zur Anfluggrundlinie),

  • Bei Flugplätzen innerhalb von 1,5Km zum Flugplatzgelände

  • in Flughöhen über 120 Metern über Grund

  • über Wohngrundstücken. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

  • Nachtflüge

  • Windstärke > 30 km/h 

 

   In Einzelfällen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung bzw. Ausnahme vom Betriebsverbot zu beantragen.

   Hierfür fallen gegebenenfalls gesonderte Kosten an. 

13.1 Verpflegung

Für DJ -I- Vandercat und dessen Hilfpersonal sind für den Zeitraum des Drehtages jeweils eine Warme Mahlzeit (Abendessen) sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: In der Regel bieten Gastronomen hierfür spezielle Dienstleistertarife an, die erheblich günstiger sind. 

Grundsätzlich bitten wir bei Aufträgen für Hochzeitsvideos darum, uns entsprechend in Nähe zum Brautpaar zu plazieren, um unmittalbar Videogafisch reagieren zu können. 

14 Fristen

Sind Fristen zur Leistungserbringung vereinbart worden, verlängert sich die Frist der Leistungserbringung bei benötigten Genehmigungen, höherer Gewalt, schlechten Wetterverhältnissen, Streiks und bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden um die Dauer der Verzögerung und es wird mit dem Kunden ein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart. Sind Zusatzkosten für Sondergenehmigungen, Reisekosten etc. entstanden, werden diese bei Unverschulden des Kunden zu 50% berechnet, ansonsten zu 100%.
Macht der Kunde falsche oder ungenaue Angaben, welche den Auftrag beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, trägt er die Lasten.

15 Rücktritt vom Vertrag seitens DJ -I-Vandercat.

Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhersehbare Ereignisse sind höhere Gewalt und entbinden DJ -I- Vandercat von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

Dj -I- Vandercat kann den Vertrag mit dem Auftraggeber in Fällen von Unfall, Tod oder anderer schwerwiegender Gründe

kündigen. In diesen Fällen erfolgt kein Foto/Videograf Ersatz.

Grundsätzlich stellt Dj -I- Vandercat seinem Auftraggeber bei Krankheit oder anderer Hindernisse, außer den oben genannten Hinderungsgründen, einen Ersatz-Foto/Videograf, ohne dass dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen.

 

15.1 Rücktritt vom Vertrag/Buchung seitens des Auftraggebers

Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:


ab 14 Tage vor Beginn des Videodrehs: 50 % der vereinbarten Gage

 Rücktritt am Tag des Videodrehs: 80% der vereinbarten Gage

Bei höherer Gewalt werden dem Auftraggeber durch Dj Vandercat keine Ausfallkosten/Stornokosten in Rechnung gestellt. 

16. Schlussbestimmungen

 

Mit der Annahme des Angebots von Dj Vandercat akzeptiert der Auftraggeber im vollen Umfang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dj Vandercat

 

Gerichtsstand ist Mainz

 

Stand: 14.06.2022

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